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Religionsfreiheit oder Körperverletzung ?

Meine Meinung dazu:

Mit seiner Entscheidung zum Beschneidungsverbot hat das Landgericht Köln eine Kontroverse ausgelöst. Jüdische und islamische Organisationen kritisierten die Entscheidung als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit.
Das Grundgesetz steht über der Religion. Das scheinen einige noch immer nicht zu begreifen. Dazu gehört die körperliche Unversehrtheit. Beschneidungen bei Jungen und auch bei Mädchen sind nicht zu tolerieren. Mal so neben bei gefragt, wenn die alle doch ach so gläubig sind und sich für Gottes Schöpfung halten, warum nehmen die an das Gott bei diesen Körperteil ein Fehler gemacht hat?? Liebe Muslime, Liebe Juden, wenn Euer Glaube davon abhängt, ob Ihr Eure Kinder straffrei verstümmeln dürft, kann er so stark ja nicht sein.
Das Verbot der Beschneidung bei Minderjährigen hat mit einer Einschränkung der Religionsfreiheit nichts zu tun. In diesem Zusammenhang von Faschismus, Anti-Islamismus und Antisemitismus zu sprechen, ist völlig an den Haaren herbeigezogen.

Gruß Werner